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Aktuelles
 

Energieausweise

Seit dem 1. Oktober 2007 gilt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). Mit ihr wurde der Energieausweis und seine Vorlage verpflichtend, wann immer ein Gebäude verkauft, verpachtet oder vermietet wird. Er soll Mietern und Käufern auf einem Blick zu erkennen geben, wie energieeffizient eine Wohnung oder ein Haus ist, beziehungsweise mit welchen Kosten für Heizung und Warmwasserverbrauch zu rechnen ist. Analog dazu gibt es bereits die Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten, welche die Kaufentscheidung heute mit beeinflussen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Kann ein Eigentümer bei Verkauf oder Vermietung einen solchen Ausweis nicht vorlegen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, welche nach EnEG §8 mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Mit der neuen EnEV 2014 ist die bisher freiwillige Übergabe des Energieausweises an Mieter oder Käufer verpflichtend ! 

Verbrauchs- und Bedarfsausweis

  • Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände, sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der Bedarfsausweis ist einiges teurer, aber nur hier wird, auch durch Annahme eines Normheizverhaltens, eine genaue Aussage und Vergleichbarkeit der Gebäude möglich.
  • Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt stark vom individuellen Heizverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig. Dieser Ausweis ist erheblich billiger, da die Gebäudequalität nicht weiter geprüft wird.

 

Wohngebäude

Ausweispflicht ab dem

Ausweisart

 

 

 

Baujahr bis 1965

bis 4 Wohnungen

1. Juli 2008

 

Bedarfsausweis (es sei denn, es wurde bereits ein Verbrauchsausweis erstellt !)

Baujahr 1966-1977

bis 4 Wohnungen - unsaniert

1. Oktober 2008

Bedarfsausweis (es sei denn, es wurde bereits ein Verbrauchsausweis erstellt !)

Baujahr 1966-1977 

bis 4 Wohnungen - saniert nach WSVO 1977

1. Oktober 2008

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Baujahr ab 1978

bis 4 Wohnungen

1. Januar 2009

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Neubau

bis 4 Wohnungen

bei Bauvorlage

Bedarfsausweis

 

 

 

Baujahr bis 1965

mehr als 4 Wohnungen

1. Juli 2008

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Baujahr ab 1966

mehr als 4 Wohnungen

1. Januar 2009

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Neubau

mehr als 4 Wohnungen

bei Bauvorlage

Bedarfsausweis

 

 

 

 

 

 

Büro- oder andere Nichtwohngebäude

1. Juli 2009

Verbrauchsausweis

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