Energieausweise
![]() | Seit dem 1. Oktober 2007 gilt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). Mit ihr wurde der Energieausweis und seine Vorlage verpflichtend, wann immer ein Gebäude verkauft, verpachtet oder vermietet wird. Er soll Mietern und Käufern auf einem Blick zu erkennen geben, wie energieeffizient eine Wohnung oder ein Haus ist, beziehungsweise mit welchen Kosten für Heizung und Warmwasserverbrauch zu rechnen ist. Analog dazu gibt es bereits die Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten, welche die Kaufentscheidung heute mit beeinflussen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Kann ein Eigentümer bei Verkauf oder Vermietung einen solchen Ausweis nicht vorlegen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, welche nach EnEG §8 mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Mit der neuen EnEV 2014 ist die bisher freiwillige Übergabe des Energieausweises an Mieter oder Käufer verpflichtend ! |
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
- Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände, sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der Bedarfsausweis ist einiges teurer, aber nur hier wird, auch durch Annahme eines Normheizverhaltens, eine genaue Aussage und Vergleichbarkeit der Gebäude möglich.
- Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt stark vom individuellen Heizverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig. Dieser Ausweis ist erheblich billiger, da die Gebäudequalität nicht weiter geprüft wird.
Wohngebäude | Ausweispflicht ab dem | Ausweisart |
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Baujahr bis 1965 bis 4 Wohnungen | 1. Juli 2008
| Bedarfsausweis (es sei denn, es wurde bereits ein Verbrauchsausweis erstellt !) |
Baujahr 1966-1977 bis 4 Wohnungen - unsaniert | 1. Oktober 2008 | Bedarfsausweis (es sei denn, es wurde bereits ein Verbrauchsausweis erstellt !) |
Baujahr 1966-1977 bis 4 Wohnungen - saniert nach WSVO 1977 | 1. Oktober 2008 | Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis |
Baujahr ab 1978 bis 4 Wohnungen | 1. Januar 2009 | Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis |
Neubau bis 4 Wohnungen | bei Bauvorlage | Bedarfsausweis |
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Baujahr bis 1965 mehr als 4 Wohnungen | 1. Juli 2008 | Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis |
Baujahr ab 1966 mehr als 4 Wohnungen | 1. Januar 2009 | Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis |
Neubau mehr als 4 Wohnungen | bei Bauvorlage | Bedarfsausweis |
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Büro- oder andere Nichtwohngebäude | 1. Juli 2009 | Verbrauchsausweis |